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X-Rechnung an öffentliche Auftraggeber senden

Zum 27. November 2020 tritt ergänzend für alle Lieferanten an den Bund die Verpflichtung in Kraft, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (X-Rechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Ansonsten werden diese von den Behörden, Kommunen etc. abgelehnt.

Einzige Ausnahmen (auf Bundesebene): Nach Maßgabe des § 3 Absatz 3 der E-Rechnungsverordnung des Bundes sind Rechnungen nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einer Höhe von 1.000 Euro von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.  …
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