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Ab der Revision 65235 behoben:
Wenn eine mandantenübergreifende Speicherung von Artikeldaten aktiv ist, können für einzelne Felder Ausnahmen definiert werden, um bspw. die vorgeschlagenen Lager von der übergreifenden Speicherung auszunehmen. Dies ist über die Feldübernahmedefinition möglich:
Bis zu der Revision 65235 gab es einen Bug beim Öffnen und wieder Schließen einer Produktionsstückliste, sodass der zugehörige Artikel einmal vom aktuellen Mandanten in alle anderen Mandanten übernommen wurde, ohne die Ausnahmen zu berücksichtigen. …
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Bereich: Feldübernahmedefinitionen
Ab BW Beta Rev. 57021 und BW Patch Rev. 57066
Mit dieser Programmänderung gibt es eine neue Feldübernahmedefinition für die Kasse. Mit dieser Feldübernahmedefinition können die Belegkopfdaten bei einem Belegartwechsel übernommen werden.
Seit BETA r27632 ist es möglich in allen Feldübernahmedefinitionen innerhalb der Selektion über folgende Variablen zu selektieren:
QSATZ_pos_len = Quelldatensatz
ZSATZ_pos_len = Zieldatensatz
ORGZSATZ_pos_len = Auf den Zieldatensatz vor der Ausführung der Feldübernahmedefinition
Das ist beispielsweise hilfreich, wenn man in der Feldübernahme-Definition „Adressnummer Zielbeleg <> Adressnummer Quellbeleg“ selektieren will.
Beispiel:
QSATZ_11_8<>ZSATZ_11_8
ORGZSATZ ist dafür gedacht, dass, wenn mehrere Felddefinitionen vorhanden sind und man möchte evtl. …
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FRAGE/PROBLEM:
Ist es möglich bei einer Teilumwandlung/Duplikation z.B. Beispiel per Kalkulation, die Individualfelder aus dem Ursprungsbeleg zu füllen?
ANTWORT/LÖSUNG:
Ja, das ist möglich, indem man im Designer in den Bereich:
Programmeinstellungen -> Definition Feldübernahme unter „Teilwandlung Belege“ geht.
Dort kann man Individualfelder angeben und in der Spalte ÃœBER z.B. den Wert 5 setzen.
Somit wird das Zielfeld (wieder das Individualfeld) zugewiesen. …
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Im Designer -> Bereich „Feldübernahmedefinition“ gab es bis Rev. 4718 zwei Definitionen mit der selben ID-Nummer (#18).
Es handelte sich hierbei um die Bereiche „Adresse Speichern Duplikat aktualisieren“ und „Duplikation Belegpositionen“.
Ab Rev. 4719 wurde die Indexnummer 18 für den ADR-Bereich auf 23 umgesetzt.