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Bei der Übergabe von Allgemeinen Kasseneinlagen, oder Kassenentnahmen in die Finanzbuchhaltung wird seit Rev. 45142 nur noch dann ein Steuerschlüssel verbucht, wenn auch tatsächlich eine Steuer anfällt. Erfolgt die Buchung mit Steuerschlüssel (auch wenn keine Steuer gebucht wird) auf z.B. ein Konto mit der Kontenart „F:Interimskonto Zahlungen“ kommt es bei aktiviertem Zugriffsrecht [FIPRUEF, Nr: 033 – Buchhaltungsprüflauf, Sachkonto prüfen bei Buchungen mit Steuer] zu Fehlermeldungen beim Prüflauf Finanzbuchhaltung. …
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