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Ab Rev. 47646/Patch und Rev. 47647/Beta werden im Zuge der Kursregulierung Fremdwährung/Euro auch die Kostenrechnungsfelder berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass in den bei der Kursregulierung verwendeten Sachkonten, unter -> Kostenrechnung eine Kostenartennummer hinterlegt wurde.
Auf Wunsch können sie entweder Kostenstelle, Kostenträger und/oder Projekt zur automatischen Verbuchung eintragen.
Die bei der Kursregulierung verwendeten Konten müssen in den Basisdaten Finanzbuchhaltung unter Automatikkonten eingetragen werden. …
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