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In den Basisdaten der Finanzbuchhaltung wird für EU-Lieferungen mit Besteuerung im Bestimmungsland ein Steuerschlüssel benötigt. Dieser Steuerschlüssel wird für alle Länder gleichermaßen benutzt. Sie müssen keine Steuerschlüssel pro Land anlegen!
In aktuellen Versionen sollte bereits der Steuerschlüssel 60 vorhanden sein.

Wichtig ist, dass im Steuerschlüssel das Kennzeichen „Fremdsteuer“ aktiviert ist.

Als Konten werden beispielsweise
eingetragen.