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Wenn Lieferungen an Privatkunden (ohne USt.-ID) in EU-Länder erfolgt, dann können diese bis zur Grenze (Lieferschwelle) von 10.000 Euro (alle Privatkunden-EU-Lieferungen zusammengefasst) mit der inländischen Umsatzsteuer berechnet werden. Dafür wird in WEBWARE und BüroWARE die Erlösart „2 – Besteuerung im Ursprungsland“ verwendet.
Ab dem Zeitpunkt, an welchem die Grenze von 10.000 Euro überschritten wird, ist die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes zu berechnen und abzuführen. …
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