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EU-Fremdsteuer/Fernverkauf – OSS (One-Stop-Shop) Verfahren – Ausweis von Skonti, Korrekturen, Erstattungen
Im OSS gibt es Sonderfälle, die von der aktuellen Auswertung mit dargestellt werden.
Folgende Sachverhalte sind dabei berücksichtigt:
- Wenn eine Rechnung mit Skonto bezahlt wird, dann muss durch die Zahlung der Umsatz reduziert werden (Meldeart „Umsatz“)
- Wird eine Gutschrift verbucht, dann muss dieser Vorgang gesondert gemeldet werden (Meldeart „Erstattung„)
- Wird eine Rechnung oder Gutschrift gebucht, die sich auf eine Lieferung oder Leistung aus einem abweichenden Quartal bezieht, muss ein gesondertes Meldequartal angegeben werden
Bei einer Zahlung mit Skonto werden aus den Einstellungen im Steuerschlüssel die korrekten Konten/Steuersätze gezogen. …
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