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Wenn ein Kunde aus einem benachbarten EU-Land Waren bestellt und diese an die Adresse im EU-Land geliefert werden, dann ist im Regelfall (in Abhängigkeit von den aktuellen Grenzwerten) die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes anzuwenden.
Das wäre, wenn das Unternehmen in Österreich beheimatet ist, der Kunde aber in Deutschland, 19% Umsatzsteuer. (Also Brutto z.B. 1190,00 Euro).
Eine solche Rechnung wird dann im Regelfall in der Warenwirtschaft erstellt und verbucht. …
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