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Im Zahlungsverkehr wird in der Regel davon ausgegangen, dass Gutschriften, die an Kunden erstellt werden, sofort fällig sind.
Bei Bedarf kann jedoch die Zahlungsfrist bei Gutschriften ebenfalls berücksichtigt werden. Das ist vor allem dafür wichtig, wenn Gutschriften für die Zahlung von Provisionen genutzt werden. Hier wird meist häufiger auf die Fälligkeit geachtet.
Mit dem Zugriffsrecht
[FI5100, Nr: 049 - Zahlungsverkehr, Bei Auszahlung Gutschriften - Fälligkeit berücksichtigen]
wird auch bei der Auszahlung von Gutschriften die Fälligkeit geprüft und beachtet. …
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