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1 gefundene Artikel zu "41897"

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Kasse: Verkauf außer Haus

Grundlegend:
Es ist entscheidend, sowohl was konsumiert wird als auch wo es konsumiert wird. Speisen und Getränke, die im Restaurantbereich verzehrt werden, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Im Falle von Speisen zum Mitnehmen wird hingegen ein reduzierter Satz von 7 Prozent angewendet. Getränke, die außerhalb des Gastraums mitgenommen werden, unterliegen wiederum der vollen Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

 

Einstellungen SoftENGINE Kasse:
Damit überhaupt eine Abfrage erscheint muss in den Basisdaten der Kasse unter Bearbeiten -> Kassiervorgang Abschließen und Drucken der Haken „Abfrage „außer Haus“ Berechnung durchführen“ gesetzt sein.  …
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