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Um sicher stellen zu können, dass zum Zeitpunkt der Erstellung steuerlicher Meldungen – Umsatzsteuer und Zusammenfassende Meldung (ZM) die zugrunde liegenden Buchungen nicht mehr geändert werden können, ist die Erzeugung der Meldungen nur möglich, wenn die Buchungen journalisiert sind.
Hier erfahren Sie, wie Sie Buchungen journalisieren.
So lässt sich nachvollziehen, welche Buchungen zur entsprechenden Meldung geführt haben.
Eine unsachgemäße Veränderung, um zum Beispiel eine ungerechtfertigte Vorsteuererstattung oder ein Verminderung der Zahllast zu erreichen, wird hierdurch ausgeschlossen bzw. …
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