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Lieferungen an Kunden im EU-Ausland die über eine Umsatzsteueridentnummer verfügen sind umsatzsteuerfrei.
Diese Lieferungen müssen als „Zusammenfassende Meldung“ (ZM) unter Angabe der Umsatzsteueridentnummer und der erfolgten Lieferung (Betrag) gemeldet werden.
Das Steuercenter übernimmt die Erstellung dieser Meldung.
Oftmals ist es aufwendig, die Richtigkeit der Meldung zu prüfen. Im folgenden Artikel wird erläutert, wie Sie mittels des Infopools Buchungen diese Prüfung schnell und einfach ausführen können. …
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