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Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der am 13.09.2022 beschlossen wurde, sind Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Diese Regelung soll dem Schutz der Arbeitnehmer dienen und eine bessere Kontrolle und Durchsetzung der geltenden Arbeitszeitvorschriften ermöglichen. …
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