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Erhaltene steuerpflichtige Anzahlungen führen zu einer Umsatzsteuerschuld. Diese wird bei Auflösung von Anzahlungen wieder verrechnet, so dass bei korrekter Auflösung die bereits gezahlte Umsatzsteuer berücksichtigt und somit nicht doppelt zu zahlen ist. Sind Auflösungen nicht korrekt erfolgt bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ggf. Umsatzsteuer doppelt ausgewiesen und bezahlt wurde. Daher ist es unumgänglich, Anzahlungskonten regelmäßig zu prüfen.
Ab Revision 126474 werden dafür in der ERP-Suite zusätzliche Tools bereitgestellt. …
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