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1 gefundene Artikel zu "48955"

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4,9% Umsatzsteuer in Österreich – was ist zu beachten?

Die 4,9 % Umsatzsteuer in Österreich ist ein neuer „superermäßigter“ Steuersatz, der zum 1. Juli 2026 eingeführt wurde. Er gilt ausschließlich für bestimmte Grundnahrungsmittel und ersetzt dort den bisherigen Steuersatz von 10 %.

Für welche Waren gilt der Steuersatz von 4,9 %?

Begünstigt sind in Anlage 3 des österreichischen Umsatzsteuergesetzes aufgeführten Waren, insbesondere:

  • Milch und Milcherzeugnisse (z. B. Joghurt, Butter)
  • Eier
  • frisches, gekühltes und tiefgekühltes Gemüse
  • Obst
  • Reis
  • Weizenmehl und Grieß
  • ungekochte Teigwaren
  • Brot
  • Speisesalz

Die Zuordnung erfolgt anhand der sogenannten kombinierten Nomenklatur (KN) der EU.  …
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