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Mehrwertsteuerkonten dürfen in den normalen Perioden (1-12) nie direkt bebucht werden. Die Mehrwertsteuer wird (im Gegensatz zur Vorsteuer) verprobt.
Ausschließlich in der 13. und 14. Periode sind direkt Buchungen zu Korrekturzwecken möglich.
In den Perioden 1-12 muss der Zusammenhang zwischen den Umsatzkonten und den Mehrwertsteuersteuerkonten gewahrt bleiben.
Alle Buchungen auf den Steuerkonten erfolgen ausschließlich automatisch, wenn die entsprechenden Umsatzbuchung durchgeführt wird. …
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