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1 gefundene Artikel zu "8948"

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Offene Posten zur Zahlung zurückstellen, prüfen, freigeben

In vielen Unternehmen werden OPs in der Finanzbuchhaltung eingebucht, jedoch vorerst zur Zahlung gesperrt.
Erst nach Freigabe durch Fachabteilungen bzw. verantwortliche Sachbearbeiter darf eine Zahlung erfolgen.

Diese Anforderung lässt sich leicht beim Buchen bzw. in der OP-Verwaltung umsetzen.

Beim Einbuchen der Rechnungen die Zahlungsart „4 – zur Zahlungs gesperrt“ eintragen.

GS_8948_01

Somit wird der OP nicht zur Zahlung vorgeschlagen.

Zu Bearbeitung der freizugebenden Rechnungen dann, wenn es sich um einen einzelnen OP handelt, diesen in der OP-Verwaltung öffnen.  …
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