Wie suche ich richtig: Suchwort 1 + Suchwort 2 - Suchwort 3
Da Sie nicht angemeldet sind, werden Ihnen nur öffentliche Beiträge angezeigt.
Die 4,9 % Umsatzsteuer in Österreich ist ein neuer „superermäßigter“ Steuersatz, der zum 1. Juli 2026 eingeführt wurde. Er gilt ausschließlich für bestimmte Grundnahrungsmittel und ersetzt dort den bisherigen Steuersatz von 10 %.
Begünstigt sind in Anlage 3 des österreichischen Umsatzsteuergesetzes aufgeführten Waren, insbesondere:
Die Zuordnung erfolgt anhand der sogenannten kombinierten Nomenklatur (KN) der EU. …
[weiterlesen]