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Ab 01.01.21015 müssen bei Dienstleistungen an Privatpersonen, die auf elektronischem Wege erbracht werden, wichtige Änderungen beachtet werden.
Bei elektronischen Dienstleistungen befindet sich der Ort der sonstigen Leistung immer im Land des Empfängers.
Das bedeutet, dass für Privatpersonen der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes anzuwenden ist. Für die Lieferung von elektronischen Dienstleistungen an Unternehmen (mit USt-ID-Nr.) ist, wie bisher auch, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, da die Steuerschuldnerschaft hier beim Leistungsempfänger liegt. …
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