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5 gefundene Artikel zu "EU-Steuer"

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Ein EU-Kunde möchte seine Ware doch plötzlich direkt im Geschäft abholen, was ist zu beachten?

Wenn ein Kunde aus einem benachbarten EU-Land Waren bestellt und diese an die Adresse im EU-Land geliefert werden, dann ist im Regelfall (in Abhängigkeit von den aktuellen Grenzwerten) die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes anzuwenden.

Das wäre, wenn das Unternehmen in Österreich beheimatet ist, der Kunde aber in Deutschland, 19% Umsatzsteuer. (Also Brutto z.B. 1190,00 Euro).

Eine solche Rechnung wird dann im Regelfall in der Warenwirtschaft erstellt und verbucht.  …
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EU-Fremdsteuer/Fernverkauf – OSS (One-Stop-Shop) Verfahren – Ausweis von Skonti, Korrekturen, Erstattungen

Im OSS gibt es Sonderfälle, die von der aktuellen Auswertung mit dargestellt werden.

Folgende Sachverhalte sind dabei berücksichtigt:

  • Wenn eine Rechnung mit Skonto bezahlt wird, dann muss durch die Zahlung der Umsatz reduziert werden (Meldeart „Umsatz“)
  • Wird eine Gutschrift verbucht, dann muss dieser Vorgang gesondert gemeldet werden (Meldeart „Erstattung„)
  • Wird eine Rechnung oder Gutschrift gebucht, die sich auf eine Lieferung oder Leistung aus einem abweichenden Quartal bezieht, muss ein gesondertes Meldequartal angegeben werden

Bei einer Zahlung mit Skonto werden aus den Einstellungen im Steuerschlüssel die korrekten Konten/Steuersätze gezogen.  …
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EU Fernverkauf – Umsatz und Steuer für einzelne Länder separat buchen (EU-OSS)

Grundsätzlich können die Umsätze der einzelnen Länder und die darauf anfallenden Steuern auf jeweils ein gemeinsames Konto gebucht werden. Trotzdem gibt es immer wieder die Anforderung, dass eine getrennte Buchung auf einzelne Länder erfolgen soll.

Im nachfolgenden Artikel wird beschrieben, wie Sie das lösen können.

Sie benötigen dafür die Kontenzuordnungen, Steuerschlüssel, Sachkonten und die Länderverwaltung.

Beginnen Sie zunächst damit, die Konten anzulegen, auf die gebucht werden soll.  …
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OSS – One Stop Shop / Umsatzsteuer bei Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU (1) (Fernverkauf) – Allgemeine Erläuterungen

Bitte beachten Sie, dass wir für unsere Informationen nur allgemein zugängliche Quellen auswerten können. Der Artikel kann keine Beratung durch ein Steuerberatungsbüro ersetzen.

Das Wichtigste zu am Anfang:

Bei Verkäufen ins Ausland muss ab einer bestimmten Umsatzhöhe – der sogenannten Lieferschwelle – Mehrwertsteuer im Ausland, also im Bestimmungsland der Lieferung gezahlt werden. Dazu musste bisher eine Umsatzsteueranmeldung im jeweiligen Land erfolgen.  …
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OSS – One Stop Shop / Umsatzsteuer bei Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU (3) (Fernverkauf) – Anwendung

Nach allen Vorbereitungen können nun Belege mit Fremdsteuer erfasst werden.

Erstellen Sie einen neuen Beleg mit einem (auf Erlösart 4 umgestellten) Kunden:

Die Steuer (im Beispiel 20%) wird korrekt geladen und berechnet.

Auch der Ausdruck enthält die richtige Steuer:

Bei der Ãœbernahme in die Finanzbuchhaltung werden die Steuer und Umsatz auf die korrekten Konten gebucht.

Hier noch ein Belegbeispiel für einen anderen EU-Staat.  …
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