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Seit 2019 ist es nicht mehr möglich die Kammerumlage auf Basis der Umsatzsteuerkennziffern zu ermitteln.
Wie Sie in der Dokumentation Kammerumlage im Anhang sehen können, muss die KU1 zwingend auf Sachkontenbasis ermittelt werden.
Dazu gibt es ab 42705/Beta und 42706/Patch ein neues ANJ Feld FIS_3367_1, welches bei KU pflichtigen Sachkonten auf „J“ gesetzt werden muss.
Ermittelt wird die abzuführende Kammerumlage 1 mit Hilfe einer Auswertung. …
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