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Im Zuge der Corona Mehrwertsteuersenkung, kann es vorkommen, dass Erlöskonten mit 19% und mit 16% Steuer bebucht werden. Dies ist möglich und zulässig. Um allerdings einen fehlerfreien Prüflauf zu bekommen und eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung, ist es erforderlich BEIDE Umsatzsteuer-Kennziffern im betreffenden Erlöskonto zu hinterlegen. Wie am Screen zu sehen, muss neben der KZ 81 für 19% auch die Kennziffer 35 für 16% eingetragen werden. …
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