Wie suche ich richtig: Suchwort 1 + Suchwort 2 - Suchwort 3
Da Sie nicht angemeldet sind, werden Ihnen nur öffentliche Beiträge angezeigt.
Um zu vermeiden, dass Umsätze auf der Zusammenfassenden Meldung nicht ausgewiesen werden, ist die Angabe einer USt-ID in der Lieferadresse ab Rev.48954/Patch und Rev. 48957/Beta Pflicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Beim Verspeichern der Lieferadresse, erscheint eine Abfrage, ob die UStID aus dem Adressstamm verwendet werden soll. …
[weiterlesen]
Ab PATCH-Revision 34032 wird auch der Adresstyp (Firma, oder Privat) der Lieferadresse berücksichtigt und die steuerlichen Länderstammeinstellungen in die Lieferadresse übernommen.
Dabei muss das Zugriffsrecht
[FEHLER6, Nr: 088 – Fehlerbereinigung VI, „Bei Ãœbernahme der Landesdaten einer Lieferadresse den Adresstyp beachten]
aktiviert werden.
Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar. …
[weiterlesen]
Die steuerlichen Definitionen bei Lieferadressen für Lieferadresstyp „privat“ (LFA_1291_1=1), wurden aus der Länderverwaltung nicht übernommen.
Dies ist ab den Versionen BüroWARE 5.58.100.30715 und WEBWARE 2.1.100.30715 und Aktivieren des Zugriffsrecht
[FEHLER6, Nr: 088 – Fehlerbereinigung VI, Bei Ãœbernahme der Landesdaten einer Lieferadresse den Adresstyp beachten]
geändert.
Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar. …
[weiterlesen]
Die Auswertung für Fremdsteuer / MOSS (fmtfiaus.201), innerhalb des Steuercenters, ist bei Verwendung einer Lieferadresse im Beleg nicht korrekt, da der Steuercode immer von der Hauptadresse gezogen wird.
Ab Rev. 29362 S-i-E und Rev. 29376 Patch gibt es ein neues Zugriffsrecht, welches vor der Ãœbernahme der Belege in die Finanzbuchhaltung aktiviert sein muss:
[FEHLER6, Nr: 083 – Fehlerbereinigung VI, Steuercode anhand Lieferadresse ermitteln beim WAWI-FIBU Ãœbernahme]
Das Zugriffsrecht hat natürlich nur dann eine Auswirkung, wenn in der Lieferadresse das Häkchen „Steuerparameter verwenden“ aktiviert ist. …
[weiterlesen]
FRAGE/PROBLEM:
Kann die Versteuerung in einer Rechnung über die Lieferadresse gesteuert werden?
z.B.:- die Rechnung geht an den Kunden XY der in Deutschland sitzt.- geliefert wird an eine Adresse in der Schweiz.- maßgeblich für die Versteuerung soll die Lieferadresse sein, was in diesem Fall bedeuten würde, dass keine MWSt. berechnet wird.euert werden?
ANTWORT/LÖSUNG:
Hierfür gibt es direkt in der Lieferadresse das Flag „Abweichende Steuerparameter verwenden 1187_1“ welches gesetzt werden muss. …
[weiterlesen]