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Das Wichtigste zu am Anfang:
Bei Verkäufen ins Ausland muss ab einer bestimmten Umsatzhöhe – der sogenannten Lieferschwelle – Mehrwertsteuer im Ausland, also im Bestimmungsland der Lieferung gezahlt werden. Dazu musste bisher eine Umsatzsteueranmeldung im jeweiligen Land erfolgen. …
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