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Bereich Mandatenverwaltung / Neuer Mandant
Ab BW 5.58 Patch Revision 47868 / Beta Revision 47896
Mit dieser Programmänderung gibt es im Einrichtungsassistenten eine neue Seite zur Berechnung der Steuer. Eingestellt werden kann, wie die Steuerberechnung für Firmenkunden und Privatkunden im Inland und in EU Ländern erfolgen soll.
Über die Länderstammdatenfelder
– Erlöszuordnung für Privatkunden,5000,1,L und
– Steuerberechnung für Privatkunden,5001,1
können bereits bei der Adressanlage die korrekten steuerlichen Informationen unterschiedlich für Privat- und Firmenadressen vorgegeben werden.
Um beispielsweise für Privatadressen in Deutschland von vornherein die Steuerberechnungsart auf „Aus Brutto“ vorzugeben, stellen Sie in den Basisdaten der Warenwirtschaft ➜ Länderverwaltung folgendes ein:
Legen Sie neun eine neue Adresse an, entscheiden Sie sich bereits bei der Anlage für eine Adressart:
Bei der Auswahl „Firmenadresse“ wird die Steuerberechnungsart „auf Netto“ eingestellt:
Bei einer privaten Adresse ist „Aus Brutto“ vorgegeben:
Diese Vorgaben lassen sich natürlich auf für andere Ländereinstellungen, um beispielsweise private EU-Adressen richtig einzustellen, anwenden. …
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