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Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen gilt in Österreich seit 2016. Unternehmen/Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn die jeweiligen Jahresumsätze 15.000 € und die Barumsätze 7.500 € überschreiten.
Ausnahmen sind jedoch für spezielle Unternehmensarten und sbesondere Umsätze möglich.
Ein zusätzlicher Manipulationsschutz ist seit 1.4.2017 vorgeschrieben.
Darüber hinaus ist jedes österreichische Unternehmen verpflichtet, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen.
Seit 01.01.2016 gilt in Österreich Registrierkassenpflicht.
Die Bundesregierung beschloss die landesweite Kassenpflicht für alle Unternehmer mit mehr als 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Barerlösen (inkl. Bankomat-, Kreditkarten und Paypal) die Registrierkassenpflicht
Mit dieser Gesetzesänderung (bisher galt die Kassenpflicht ab einen Jahresumsatz von 150.000 €) verspricht sich die Regierung einerseits den Steuerbetrug einzudämmen, andererseits Steuermanipulationen entgegen zu wirken.