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Bisher wurde beim Anlegen eines SEPA-Mandates immer davon ausgegangen, dass dieses auch genutzt wird. Daher ist automatisch die Zahlungsart auf Lastschrift gemäß dem hinterlegten Mandat geändert worden.
Es bestand der Wunsch, dieses Verhalten zu ändern.
Hintergrund ist, dass in der ERP Mandate angelegt und den Kunden zur Unterzeichnung zugesandt werden. Erst nach Vorliegen des gültigen Mandates soll dieses aktiviert und als Zahlungsart für OPs genutzt werden. …
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Der Standardfall in der Praxis wird sein, dass ein Kunde, mit dem Lastschrift vereinbart wurde, auch die meisten Belege mit Zahlart „per Lastschrift“ erhält.
Dafür muss vorhanden sein:
Damit wird bei einem neuen Beleg automatisch das SEPA-Standardmandat eingetragen und die Zahlart „Lastschrift“ vergeben. …
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Aufgrund der Umsetzung eines Wunsches gab es den Nebeneffekt, dass beim Erfassen eines Beleges die MandatsID des abweichenden Debitors nicht mehr übernommen wurde.
(Wunsch: SEPA Lastschriftmandat bei unterschiedlichen Adressenummern verwenden)
Das ist ab Revision 62962/BETA und 62963/PATCH behoben.
Das Erfassen eines SEPA Lastschriftmandats mit derselben SEPA-Mandats-ID einer anderen Adresse ist nicht möglich.
Ab Revision 60978/BETA gibt es im Personenkontenstamm unter Bearbeiten > Optionen/Parameter > SEPA folgendes neues Feld:
SEPA Mandats Adressnummer (ADR_6353_8)
Ist in der Adresse kein Standardmandat (ADR_4108_30) gesetzt und das Flag „Von abweichendem Debitor“ (ADR_5358_1) deaktiviert, wird das Mandant aus der Adresse, welche im neuen Feld „SEPA Mandats Adressnummer“ ADR_6353_8 hinterlegt ist, gezogen. …
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