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Bei steuerrelevanten Buchungen für Adressen mit Erlöszuordnung „4: Lieferungen an Abnehmer ohne UStID-Nr. (Besteuerung im Bestimmungsland)“ wird ab Rev. 68438/S.i.E. und Rev. 68460/Patch auch bei manuellen Aufteilungsbuchungen und bei Ausbuchungen innerhalb der OP-Verwaltung der EU-Steuercode in die Buchung übernommen.
Die Auswertung für Fremdsteuer / MOSS (fmtfiaus.201), innerhalb des Steuercenters, ist bei Verwendung einer Lieferadresse im Beleg nicht korrekt, da der Steuercode immer von der Hauptadresse gezogen wird.
Ab Rev. 29362 S-i-E und Rev. 29376 Patch gibt es ein neues Zugriffsrecht, welches vor der Ãœbernahme der Belege in die Finanzbuchhaltung aktiviert sein muss:
[FEHLER6, Nr: 083 – Fehlerbereinigung VI, Steuercode anhand Lieferadresse ermitteln beim WAWI-FIBU Ãœbernahme]
Das Zugriffsrecht hat natürlich nur dann eine Auswirkung, wenn in der Lieferadresse das Häkchen „Steuerparameter verwenden“ aktiviert ist. …
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