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Werden Teil- bzw. Ratenzahlungen mit Skonto bezahlt, ist das Zugriffsrecht
[FEHLER4, Nr: 007 – Fehlerbereinigung IV, Bei Teilzahlungserstellung von Fibu-Buchungen Steuerschlüsselinfo übernehmen]
zu aktivieren. Das Zugriffsrecht muss VOR Aufteilung des Belegs aktiviert werden, nur dann ist eine Korrektur der Steuer möglich.
Erforderlich dafür ist zumindest die Revision 24474
Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar. …
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Bei der Buchung manueller Saldovortragsbuchungen (OP-Vorträge) zeigt der Prüflauf oft Meldungen, dass keine automatische Steuerkorrektur bei Skontoverbuchung erfolgen kann.
Dabei handelt es sich nicht um Fehlermeldungen, sondern um Hinweismeldungen, die darauf aufmerksam machen, dass bei Bezahlen eines solchen vorgetragenen OPs mit Skonto oder beim Ausbuchen keine Steuerkorrektur des Skontobetrages erfolgen kann, da nicht klar ist, welcher Steuerschlüssel angewendet werden soll.
Die Eröffnungsbuchungen müssen ggf. …
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