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4 gefundene Artikel zu "Teilrechnung"

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CAMPUS Report Teil- & Schluss-Rechnungsmanagement? Kann Komplexität auch einfach sein? vom 17.11.2021

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Auflösung Anzahlung bei Übernahme Schlussrechnung

Geleistete Anzahlungen auf bestehende Teilrechnungen/Akontoforderungen werden bei Übernahme der Schlussrechnung in die Finanzbuchhaltung aufgelöst und die offenen Posten ausgeziffert.

Seit Rev. 58227/Beta und Rev. 58244/Patch gibt es ein neues Zugriffsrecht, welches im Standard aktiviert ist. Wird dieses Zugriffsrecht vor Übernahme der Schlussrechnung in die Finanzbuchhaltung deaktiviert, erfolgt KEINE Auflösung der versteuerten Anzahlung und auch KEINE Auszifferung der offenen Posten.

[IMPORTFIBU, Nr: 026 – Datenimport Standardschnittstelle Fibu, Auflösung Schlussrechnung]

Hinweis: Bei Deaktivierung dieses Zugriffsrechts muss die Auflösung der Anzahlung manuell gebucht werden!  …
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Teil-/Schlussrechungsmanagement – modulübergreifende Unterstützung von Auftrag bis Abschlussbuchung

Teil- und Schlussrechnungen stellen einen komplexen Prozess dar, der nicht nur die Warenwirtschaft betrifft. Das neue Teil-/Schlussrechungsmanagement unterstützt mit speziellen PAN-Prozessen und vorbereiteten Aufgaben die Erfassung und ordnungsgemäße Wandlung dieser Belege. Damit wird es für die Anwender wesentlich einfacher und sicherer, diese Belege zu erzeugen. Die notwendigen Buchungen in der Finanzbuchhaltung übernimmt das System automatisch, so dass auch hier keine Spezialkenntnisse nötig sind.  …
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Abschlagsrechnungen in WEBWARE und BüroWARE

Dieser Artikel beschreibt die Vorgehensweise in WEBWARE und BüroWARE 5.58
Die Beschreibung des neuen Moduls Teilleistungs- und Schlussrechnungen finden Sie hier: https://wiki.softengine.de/28441/

Abschlags- und Schlussrechnungen – theoretische Grundlagen

In vielen Branchen sind Vorschüsse, Abschlags-, Teil- und andere Anzahlungen üblich. Auf diese Weise erfolgt insbesondere Aufträgen mit hohem Auftragswert eine gerechtere Risikoaufteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

  • Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind bei Kauf- oder Werkverträgen vor Beginn der Lieferung oder Leistung fällig.
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