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Im Zuge der Corona Mehrwertsteuersenkung, kann es vorkommen, dass Erlöskonten mit 19% und mit 16% Steuer bebucht werden. Dies ist möglich und zulässig. Um allerdings einen fehlerfreien Prüflauf zu bekommen und eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung, ist es erforderlich BEIDE Umsatzsteuer-Kennziffern im betreffenden Erlöskonto zu hinterlegen. Wie am Screen zu sehen, muss neben der KZ 81 für 19% auch die Kennziffer 35 für 16% eingetragen werden. …
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Ab Rev. 51732/Beta und Rev. 51766/Patch wurde die Prüfung von „1:Umsatzerlöskonten“ ohne Steuerschlüssel um (bebuchte) Konten mit der Kontenart „E: Erwerbe mit Steuerschuldnerschaft des Erwerbers“ erweitert. Fehlt in den betreffenden Sachkonten der Steuerschlüssel, kommt es im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung zu Verprobungsfehlern, da ohne Steuerschüssel kein Steuerkonto ermittelt werden kann.