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Bei Anzahlung (Teilzahlung) auf einen Auftrag mit Steuerberechnungsart „Auf Netto Euro“ wurde der Anzahlungsbetrag auch netto in den Auftrag geschrieben.
Bei Auflösung einer solchen Anzahlung nach z.B. „Auftrag holen und bezahlen“ wurde der geleistete (brutto) Anzahlungsbetrag netto plus Steuer wieder aufgelöst. Dadurch kam es in der Finanzbuchhaltung am Steuerkonto zu Abweichungen.
Ab Revision 54562/Beta und 54563/Patch ist das behoben. Für bereits abgeschlossene Kassenberichte, kann dies durch eine Neuaufbereitung für die Finanzbuchhaltung behoben werden. …
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FRAGE/PROBLEM:
Kann die Versteuerung in einer Rechnung über die Lieferadresse gesteuert werden?
z.B.:- die Rechnung geht an den Kunden XY der in Deutschland sitzt.- geliefert wird an eine Adresse in der Schweiz.- maßgeblich für die Versteuerung soll die Lieferadresse sein, was in diesem Fall bedeuten würde, dass keine MWSt. berechnet wird.euert werden?
ANTWORT/LÖSUNG:
Hierfür gibt es direkt in der Lieferadresse das Flag „Abweichende Steuerparameter verwenden 1187_1“ welches gesetzt werden muss. …
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