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Um sicher stellen zu können, dass zum Zeitpunkt der Erstellung steuerlicher Meldungen – Umsatzsteuer und Zusammenfassende Meldung (ZM) die zugrunde liegenden Buchungen nicht mehr geändert werden können, ist die Erzeugung der Meldungen nur möglich, wenn die Buchungen journalisiert sind.
Hier erfahren Sie, wie Sie Buchungen journalisieren.
So lässt sich nachvollziehen, welche Buchungen zur entsprechenden Meldung geführt haben.
Eine unsachgemäße Veränderung, um zum Beispiel eine ungerechtfertigte Vorsteuererstattung oder ein Verminderung der Zahllast zu erreichen, wird hierdurch ausgeschlossen bzw. …
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Ab Rev. 48957/Beta und Rev. 48978/Patch steht ihnen ein neues Zugriffsrecht zur Verfügung:
[FIPRUEF, Nr: 038 – Buchhaltungsprüflauf, Prüfe bei Lieferadresse Landesart und UStID]
Es wird empfohlen dieses Zugriffsrecht zu aktivieren, wenn sie mit Lieferadressen arbeiten, da es bei fehlerhaften Einstellungen zu fehlenden Umsätzen auf der Zusammenfassenden Meldung kommen kann.
Beim Prüflauf Finanzbuchhaltung wird dann zusätzlich Folgendes geprüft und bei Bedarf als Fehler ausgegeben:
Fall 1:
– eine Adressse (Kontonummer) mit Landesart „Inland“ und aktiviertem ZM Flag
– in der Buchung eine Lieferadresse eingetragen hat und
– diese Lieferadresse die Landesart „(EU)-Ausland“ hat, aber
– keine UID hinterlegt wurde
Fall 2:
– eine Adresse (Kontonummer) mit Landesart „(EU)-Ausland“ und aktiviertem ZM Flag
– in der Buchung eine Lieferadresse eingetragen hat und
– diese Lieferadresse ein Land, mit Landesart „(EU)-Ausland“ eingetragen hat, aber
– diese Lieferadresse mit Landesart „Inland“ definiert wurde
Generelle Erweiterung der Prüfung ab Version 5.58.204.52050 und Version 6.0o.000.51937
– sobald eine Adresse (Kontonummer) ein aktiviertes ZM Flag hat
– und in der Buchung eine Lieferadresse eingetragen hat und
– diese Lieferadresse ein Land, mit Landesart „(EU)-Ausland“ eingetragen hat, aber
– diese Lieferadresse mit Landesart „Inland“, oder Landesart „Drittland“ definiert wurde
Beachten sie in diesem Zusammenhang bitte auch:
UStID Pflicht Lieferadressen
Zusammenfassende Meldung – erforderliche Konteneinstellungen …
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1.) im Personenkonto muss unter Bearbeiten -> Optionen/Parameter -> Steuerangaben/Verbuchung die „Zusammenfassende Meldung“ aktiviert sein.
Hinweis: Das Kennzeichen ist auch erforderlich, wenn ein Inlandskunde eine Lieferung an eine EU-Adresse ausführt und in der Lieferadresse die USt-ID des EU Kunden hinterlegt wurde. Ohne dieses Häkchen in der Adresse, wird der Geschäftsfall bei der Aufbereitung der Zusammenfassenden Meldung nicht berücksichtigt.
2. ) Die im Personenkonto eingetragene USt-ID muss in einer deutschen Installation ungleich „DE…“ und in einer österreichischen Installation ungleich „ATU…“ sein. …
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Werden Zahlungen von EU Kunden im MultiOP mit Skonto erfasst, dann darf pro Buchungsvorgang nur ein einziges Personenkonto angesprochen werden.
Es ist in diesen Fällen NICHT empfohlen unterschiedliche Adressen über die Option „OP-Konto in Tabelle erfassen“ in einem Buchungsvorgang zu erfassen, da es in Folge auf der Zusammenfassende Meldung zu fehlerhaften Skontowerten kommen kann.
Wichtig: In einem Buchungsvorgang dürfen nur Adressen mit der selben USt-ID abgebildet werden.…
Bereits seit dem 01.01.2013 steht der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nicht mehr zur Verfügung. Es muss dann zwingend eine zertifizierte Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung über das Elster-Portal erfolgen. In der BüroWARE wird dazu eine csv-Datei für den Import im Elster-Online-Portal erstellt.
Nachfolgende der genaue Ablauf der Erstellung:
 So erstellen Sie eine zusammenfassende Meldung:
Starten Sie das Steuercenter über das Menü „Finanzbuchhaltung“, Menüeintrag „Steuercenter“ oder über den Eintrag „Steuercenter“ auf dem Arbeitsplatz. …
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