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Ab BW Beta Rev. 65428
Mit dieser Programmänderung gibt es ein neues Zugriffsrecht, das prüft, ob der Quellbeleg gewandelt werden darf. Das Zugriffsrecht prüft dabei, ob das Feld 1594_1 in der Beleggruppe = „J“ ist.
Das neue Zugriffsrecht lautet:
SAMMEL, 15 – Erweiterte Prüfung (Beleggruppe) ob der Quellbeleg überhaupt gewandelt werden darf
Bei individuellen Berechnungen in Belegen/Belegpositionen ist oft der Eingriff in Eingriff in Teilwandlung und Teilwandlungstabelle notwendig.
Zum Beispiel könnte die Aufgabenstellung wie folgt vorliegen:
Aufgrund einer Kundenanforderung wird in der Belegerfassung (Positionen) die Menge (POS_164_8) aus 2 Feldern berechnet (Anzahl * Gebindegröße = Menge / z.B. 5 Stk Stahlflaschen * 28 kg Inhalt = 140 kg). Für diese beiden Felder werden Aufmaß1 und MengeII verwendet. …
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Wenn z.B. ein Angebot aus der Beleggruppe „N00“ in eine Unterbeleggruppe z.B. „N01“ gewandelt wird, dann bekommt das Angebot eine neue Belegnummer.
Um die Nummer nicht zu ändern, können Sie folgendes Zugriffsrecht nutzen:
[V32BELEG, Belegerstellungen, Nr: 003 – Bei Drag/Drop Belegtabelle gleicher Belegart nur Beleggruppe tauschen].
Ist diese Einstellung aktiviert, wird die Belegnummer beibehalten. …
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